Erprobungsstufe

Das Schulgesetz und die APO-SI regeln den Übergang der Grundschüler auf die weiterführenden Schulen. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, dass die weiterführende Schule an die Arbeitsergebnisse und Arbeitsweisen der Grundschule anknüpft.Für das Leibniz-Gymnasium ergeben sich daraus folgende Entscheidungen und Maßnahmen:

Die Schüler sollen den Wechsel der Schulform nicht als Bruch, sondern als selbstverständliche Fortsetzung empfinden. Um die Arbeit der Grundschule mit der des Gymnasiums zu verzahnen, werden die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufgenommen und weitergeführt. Der Unterricht entspricht allmählich zunehmend der Methodik und der Arbeitsweise gymnasialen Lernens. Schon im Herbst findet für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen der Grundschulen eine Informationsveranstaltung statt, in der sie über die gymnasiale Schullaufbahn und die schulspezifischen Besonderheiten unserer Schule informiert werden. Eltern und Kinder haben Gelegenheit an einem Tag der offenen Tür unsere Schule zu besichtigen, die Klassen- und Fachräume kennen zu lernen, an Unterrichtsstunden teilzunehmen und Gespräche mit Lehrerinnen und Lehren, Elternvertretern und Schülervertretern zu führen. Bei der Bildung der Eingangsklassen bleiben die Schülerinnen und Schüler derselben Grundschulklasse in der Regel zusammen. Darüber hinaus werden die Nähe der Grundschulen bzw. der Wohnorte und wenn möglich auch die Wünsche der Eltern berücksichtigt.

Am Ende des vierten Schuljahres werden die am Leibniz-Gymnasium angemeldeten Kinder an einem Nachmittag in die Schule eingeladen, wo sie ihre künftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Mitschülerinnen und Mitschüler und die Klassenräume kennen lernen können.

Zu Beginn des Schuljahres finden Projekttage statt, in denen sich die Schülerinnen und Schüler zusammen mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern an der neuen Schule orientieren und sich gegenseitig kennen lernen sollen.

In der Erprobungsstufe hat jede Klasse eine Klassenlehrerin und einen Klassenlehrer. Diese halten persönlichen Kontakt mit den Eltern und den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern. Alle in den fünften und sechsten Klassen unterrichtenden Lehrkräfte beraten regelmäßig den Leistungsstand der Schüler und Schülerinnen, geben bei Bedarf den Eltern rechtzeitig differenzierte Hinweise und planen mit ihnen den möglichen individuellen Förderbedarf.

Um die neue Klassengemeinschaft zu stärken, wird in den sechsten Klasse eine dreitägige Wanderfahrt in die nähere Umgebung durchgeführt. Darüber hinaus bemühen sich die Klassenleiter die Schülerinnen und Schüler durch den gemeinsamen Besuch von kulturellen Veranstaltungen, durch Klassenfeste und Theaterprojekte zu einer Gemeinschaft zu verbinden. Dabei bietet sich auch für die Elternschaft der Klasse die Gelegenheit zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit, denn eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem Elternhaus ist für die Erprobungsstufe von großer Bedeutung.

Neben den im Schulgesetz vorgeschriebenen Sitzungen der Klassenpflegschaft gibt es informelle Kontakte zwischen der Klassenleitung und den Eltern und persönliche Gespräche im Interesse der Kinder.