Unterrichtsmedien

Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 13f. APO-GOSt hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsrückmeldung beschlossen.

Alle im Lehrplan formulieren Anforderungen (Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Handlungskompetenz) sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Die im Fach Katholische Religionslehre angestrebten Kompetenzen umfassen auch den Bereich der Werte, Haltungen und des Verhaltens, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrollen entziehen. Eine Glaubenshaltung der Schülerinnen und Schüler darf im Religionsunterricht nicht vorausgesetzt oder gefordert werden und darf nicht in die Leistungsbewertung einfließen.

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden.

Die Überprüfungsform Darstellung setzt den Fokus vorrangig auf die kohärente und auf Wesentliches bedachte Zusammenfassung bzw. die Wiedergabe von Wissensbeständen und Sachzusammenhängen in schriftlicher oder mündlicher Form, auch basierend auf vorgegebenen Materialien; auf Bündelung von Arbeitsergebnissen oder Informationen in einer funktional gestalteten Präsentation; auch auf strukturierte, auf Wesentliches reduzierte Zusammenfassung von Texten auf Grundlage einer Kriterien geleiteten Präsentation Texterschließung, also mündliche oder schriftliche Zusammenfassung, Vortrag, Visualisierung.

Die Überprüfungsform Analyse setzt den Fokus vorrangig auf die Auseinandersetzung mit und Untersuchung von Texten bzw. anderen Materialien (z.B. unter Beachtung formaler und inhaltlicher Elemente, von Argumentationsstrukturen, von Kontexten); sie zielt ab auf die nachvollziehbare Darlegung eines eigenständigen (Text-)Verständnisses unter Berücksichtigung von beschreibenden und interpretierenden Elementen; vergleichende Analyse schließt nicht zwingend die ausführliche Erschließ8ng der Texte bzw. anderer Materialien ein, sondern legt den Akzent auf einen kriteriengeleiteten Abgleich von z.B. Aussagen, Positionen, Absichten, Wirkungsaspekten (z.B. Analyse von theologischen Sachtexten, Medienbeiträgen).

Die Überprüfungsform Erörterung setzt den Fokus vorrangig auf dialektische Abwägung, die Begründung eigener Urteile oder des eigenen Standpunktes, ggf. auf Formulierung von Alternativen und Konsequenzen (z.B. schriftliche oder mündliche Stellungnahme, Erörterung ausgewählter Positionen, Podiumsdiskussion).

Die Überprüfungsform Gestaltung setzt den Fokus vorrangig auf Kriterien geleitete kreative und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit einer Anforderungssituation; Berücksichtigung des Umgangs mit verschiedenen Materialien, ggf. auch deren Auswahl sowie deren Erschließung und Bearbeitung im Hinblick auf produktionsorientierte Lösungen fachspezifischer Aufgabenstellungen; produktionsorientierte Lösung meint hierbei die Herstellung eines adressatenbezogenen Textes oder anderen Produktes, der bzw. das die Beherrschung der formalen und inhaltlichen Kriterien der entsprechenden (Text-)Gattung voraussetzt (z.B. Weiterschreiben, Umschreiben, szenische Gestaltung).

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen die oben genannten Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht. Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen formalen Anforderung des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt um bis zu zwei Punkten.

In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbständigen und wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbständig zu verfassen. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung. Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und ggf. praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

Fachlich beziehen sich alle Teile der Abiturprüfung auf die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans für das Ende der Qualifikationsphase festgelegten Kompetenzerwartungen.

Die jährlichen „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe“ (Abiturvorgaben), die auf den Internetseiten des Schulministeriums abrufbar sind, konkretisieren den Kernlehrplan, soweit dies für die Schaffung landesweit einheitlicher Bezüge für die zentral gestellten Abiturklausuren erforderlich ist.

Im Hinblick auf die Anforderungen im schriftlichen und mündlichen Teil der Abiturprüfungen ist grundsätzlich von einer Strukturierung in drei Anforderungsbereiche auszugehen, die die Transparenz bezüglich des Selbstständigkeitsgrades der erbrachten Prüfungsleistung erhöhen soll.

Anforderungsbereich I: umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.

Anforderungsbereich II: umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.

Anforderungsbereich III: umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbständig geeignete Arbeitstechniken und Verahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden die auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.

Für alle Fächer gilt, dass die Aufgabenstellungen in schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen alle Anforderungsbereiche berücksichtigen müssen, der Anforderungsbereich II aber den Schwerpunkt bildet.

Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt jeweils auf einer zuvor festgelegten Grundlage, die im schriftlichen Abitur aus dem zentral vorgegebenen kriteriellen Bewertungsraster, im mündlichen Abitur aus dem im Fachprüfungsausschuss abgestimmten Erwartungshorizont besteht. Übergreifende Bewertungskriterien für die erbrachten Leistungen sind die Komplexität der Gegenstände, die sachliche Richtigkeit und die Schlüssigkeit der Aussagen, die Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit, die Differenziertheit des Verstehens und Darstellens, das Herstellen geeigneter Zusammenhänge, die Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen, die argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen, die Selbständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache, die Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und –methoden sowie die Erfüllung standardsprachlicher Normen.

Eine Prüfungsaufgabe im Fach Katholische Religionslehre setzt sich in der Regel aus mehreren Teilaufgaben zusammen. Die Gliederung der Teilaufgaben dient der Eingrenzung, Akzentuierung und Präzisierung der Prüfungsaufgabe. Die Formulierung der Teilaufgaben erfolgt mit Hilfe der vorgegebenen Operatoren, die Art und Umfang der geforderten Leistungd definieren. In den Aufgabenstellungen muss den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben werden, auf ihre Erfahrungswelt Bezug zu nehmen und sich in der Stellungnahme zu positionieren. Die Aufgabenstellungen dürfen indes ein persönliches Bekenntnis weder fordern noch nahe legen.

Schriftliche Aufgabenarten:

Aufgabenart I

Typ I A (Textaufgabe): Darstellung und Analyse biblischer und anderer Texte sowie die                  Auseinandersetzung mit ihnen

Typ I B (Textaufgabe): Vergleich von und Auseinandersetzung mit Positionen anhand von Texten

Aufgabenart II

Typ II A (erweiterte Textaufgabe): Darstellung und Analyse von Materialien vor allem nicht-verbaler Art, z.B. Bildern, Filmen, Bauwerken, sowie die Auseinandersetzung mit ihnen

Typ II B (erweiterte Textaufgabe): Vergleich von und Auseinandersetzung mit Positionen anhand von Materialkombinationen

Aufgabenart III

Gestaltungsaufgabe: Kriteriengeleitete und kreative Bearbeitung einer Anforderungs-situation im Hinblick auf eine produktionsorientierte Lösung