Aktuelles zum Schuljahresstart und Corona

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

auch im kommende Schuljahr wird das Pandemiegeschehen Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben. Das Ministerium hat die Schulen frühzeitig über die Regelungen zum Schulstart informiert (die Informationen sind hier zu finden). Die wichtigsten Regelungen, ergänzt durch Informationen des Gesundheitsamts, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Hygienemaßnahmen und Masken

  • Im Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht.
  • Das Ministerium empfiehlt „freiwillig (…) innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen“. Dieser Empfehlung schließen wir uns an, insbesondere bis klar ist, wie sich die vermehrten Reisen und sozialen Kontakte während der Ferien auf das Infektionsgesehen auswirken.
  • Es gelten weiterhin Regeln der allgemeinen Handhygiene und es wird regelmäßig gelüftet.

Corona-Tests

  • Reihentestungen finden nicht mehr statt, stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler Antigenselbsttests, „die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können, das heißt beispielsweise bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen (…) oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist“. Vorgesehen sind monatlich fünf Tests pro Person. Für den August erhalten alle Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag vier Tests.
  • Abweichend davon besteht das Angebot, sich am ersten Schultag auch ohne einen solchen Anlass zu testen, wobei der Test dem eigenen August-Vorrat entnommen werden müsste. Wir würden es begrüßen, wenn diejenigen, die in letzten Tagen besonders viel Kontakte hatten (z.B. bei der Rückreise aus dem Urlaub) von diesem Angebot Gebrauch machen oder sich bereits vorher privat testen würden.
  • Test in der Schule finden nur noch statt, wenn Schülerinnen und Schüler „während des Unterrichts (…) offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen.“
  • „Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt wurde (…). Die Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person oder durch die volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst erfolgen. (…) In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Test in der Schule im Tagesverlauf erforderlich wird, liegt bei der Lehrkraft.“

Umgang mit positiven Schnelltests

  • Nach einem positiven Selbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren, ein Schulbesuch ist nicht zulässig.
  • Bestätigt sich der positive Selbsttest, besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben (andernfalls endet die Isolierungspflicht sofort).
  • Die Isolierung beginnt ab dem Testtag, sollten Symptome vorliegen, ab Symptombeginn (allerdings maximal 2 Tage vor dem Testdatum). Beispiel: Testdatum 04.08.2022, Symptome ab 01.08.2022, dann darf die Isolierung ab dem 02.08.2022 berechnet werden („Tag 0“.)
  • Die Isolierung endet automatisch nach 10 Tagen, ein Test zum Ende dieser Zeit ist nicht vorgesehen.
  • Die Isolierung kann nach fünf Tagen durch einen negativen „Bürgertest“ beendet werden.
  • Sollten für den 6. Bis 10. Tag der Isolation Prüfungen (Klassenarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen) angesetzt sein, „muss der Prüfling ein neues positives Testergebnis (PCR- oder „Bürgertest“) oder ein ärztliches Attest vorweisen, um bei anstehenden weiteren Prüfungen entschuldigt zu sein und diese Prüfungen später nachholen zu können.“
  • Es gibt aktuell keine Quarantänen für Kontaktpersonen.

Gruß
Dennis Draxler
Reinhard Schwebke