Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern Abend sind die Schulen offiziell über den Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche informiert worden (siehe Schumail). Für die Stufen 5 bis EF und die Vorbereitungsklasse findet kommende Woche ausschließlich Distanzunterricht statt, lediglich die Stufen Q1 und Q2 kehren in den Präsenzunterricht zurück:

  • die Stufe Q1 erscheint vollständig, der Unterricht findet nach Stundenplan statt, größere Kurse werden in zwei benachbarten Räumen gleichzeitig unterrichtet, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können
  • die Stufe Q2 erscheint vollständig, der Unterricht findet nur noch in den Abiturfächern statt, größere Gruppen werden in zwei benachbarten Räumen gleichzeitig unterrichtet, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können
  • Ausnahmen für beide Stufen: Sport wird weiterhin vollständig auf Distanz stattfinden, für IB-Kurse gelten individuelle Absprachen

Hinzu kommt eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen sowie alle weiteren in der Schule tätigen Personen:

“Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. (…) Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”

Über die Details der Testung informiert die jeweilige Stufenleitung. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass am kommenden Montag und an den weiteren (noch festzulegenden) Testtagen niemand am Unterricht teilnimmt, ohne direkt zu Unterrichtsbeginn oder schon vorher getestet worden zu sein. Wer seiner Testpflicht durch einen maximal 48 Stunden alten “Bürgertest” nachkommt, legt diese Bestätigung rechtzeitig vor dem Unterricht einem Mitglied der Schulleitung, dem Oberstufenkoordinator oder der Stufenleitung vor.

Für unsere Klassen 5 und 6 ist wieder eine Notbetreuung einzurichten, das Anmeldeformular finden Sie hier. Auch für die Kinder in der Notbetreuung gilt die Testpflicht.

Gruß
Dennis Draxler