Aktualisierung der Hausordnung

Die Schulkonferenz hatte die AG Hausordnung beauftragt, die Regelungen zur Nutzung privater digitaler Geräte noch einmal zu überarbeiten. Dem daraufhin erarbeiteten Vorschlag das der Eilausschuss der Schulkonferenz im Dezember zugestimmt, sodass die Änderung mit Wiederbeginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien in Kraft treten kann.

Die Änderung betrifft ausschließlich die Nutzung von privaten elektronischen Unterhaltungsmedien inklusive Kopfhörern durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II: Die Nutzung ist nur außerhalb des Unterrichts und nur im Innenhof, auf den Bänken des Sechsecks (Erd- und Untergeschoss) sowie in den Freistunden in der Cafeteria nutzen. Das Telefonieren ist ausschließlich im Innenhof erlaubt. Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt, es sei denn, sie sind Teil des Unterrichts und von der Lehrperson erlaubt.

Insbesondere ist die Nutzung im Foyer nicht mehr gestattet.

Details sind der Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Version des entsprechenden Abschnitts der Hausordnung zu entnehmen (Unterschiede fett):

6.2 der Hausordnung in der bisherigen Version6.2 der Hausordnung in der ab 07.01.2025 gültigen Version
Smartphones und alle Arten von privaten elektronischen Unterhaltungsmedien sowie dazugehörige Kopfhörer sind von den Schülern und Schülerinnen der Sekundarstufe I während des gesamten Aufenthaltes auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und verborgen in Taschen aufzubewahren.Smartphones und alle Arten von privaten elektronischen Unterhaltungsmedien sowie dazugehörige Kopfhörer sind von den Schülern und Schülerinnen während des gesamten Aufenthaltes auf dem
gesamten Schulgelände ausgeschaltet und verborgen in Taschen aufzubewahren.
Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es außerhalb des Unterrichts erlaubt, ihre elektronischen Geräte im Stehen oder Sitzen zu nutzen, sofern andere nicht gestört werden. Die Tonwiedergabe ist ausschließlich im Sitzen und mit Kopfhörern erlaubt; darüber hinaus bewahren auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kopfhörer verborgen in Taschen auf. Bild- und Tonaufnahmen sind, mit Ausnahme der Aushänge im Foyer, untersagt, es sei denn, sie sind Teil des Unterrichts und von der Lehrperson erlaubt.Abweichend davon dürfen Schülerinnen und Schüler der Sek II die o.g. Medien außerhalb des Unterrichts im Innenhof, auf den Bänken des Sechsecks (Erd- und Untergeschoss) sowie in den Freistunden in der Cafeteria nutzen. Das Telefonieren ist ausschließlich im Innenhof erlaubt. Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt, es sei denn, sie sind Teil des Unterrichts und von der Lehrperson erlaubt.
Das Vorhandensein eines Smartphones oder anderer Medien wie z.B. Smartwatches im Zusammenhang mit Klassenarbeit, Klausur, Test und ähnlichen Leistungsüberprüfungen gilt als vorbereiteter Täuschungsversuch und wird in Übereinstimmung mit den Regelungen im Schulgesetz geahndet.Das Vorhandensein eines Smartphones oder anderer Medien wie z.B. Smartwatches im Zusammenhang mit Klassenarbeit, Klausur, Test und ähnlichen Leistungsüberprüfungen gilt als vorbereiteter Täuschungsversuch und wird in Übereinstimmung mit den Regelungen im Schulgesetz geahndet.
Das Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen im Foyer erlaubt.
Bei Verstoß gegen diese Regeln ist die Lehrkraft befugt, das Gerät einzuziehen. Eine Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag in Papierform durch die Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin. Für Schäden an eingesammelten Geräten wird nicht gehaftet.

Bei Verstoß gegen diese Regeln ist die Lehrkraft befugt, das Gerät einzuziehen. Eine Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag in Papierform durch die Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin. Für Schäden an eingesammelten Geräten wird nicht gehaftet.