Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,

am Montag sind die Schulen in NRW über die Durchführung von Selbsttest für Schülerinnen und Schüler informiert worden, gestern (Dienstag) sind die Test bei uns eingetroffen. Die Informationen des Ministeriums zu den Tests finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests. Neben der Schulmail finden Sie dort insbesondere eine Muster-Widerspruchserklärung und Links zum Test-Hersteller – hier empfehle ich, sich das Video zur Testdurchführung gemeinsam mit Ihrem Kind anzuschauen.

Von den ausführlichen Anweisungen des Ministeriums möchte ich hier die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Bitte nehmen Sie die Informationen sorgfältig gemeinsam mit Ihrem Kind zur Kenntnis:

  • “Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. (…) Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.”
  • “Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.“
  • “Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.”
  • “Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Die Schulleitung informiert die Eltern (…) und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.” 
  • “Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. (…) Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.”
  • “Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.”
  • “Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Da die Schule verpflichtet ist, allen Schülerinnen und Schülern eine Testmöglichkeit anzubieten, muss die erste Testung noch diese Woche stattfinden. Als Tage für die Testungen werden daher festgelegt:

Freitag, 19.03.20201 und Montag, 22.03.2021,

jeweils für die dann im Präsenzunterricht befindlichen Schülerinnen und Schüler. Sollten Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes nicht einverstanden sein, nutzen Sie bitte die Widerspruchserklärung auf der Seite des Ministeriums.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die Situation, dass das Ergebnis des Schnelltests positiv sein könnte (siehe auch nächster Absatz). Sollte dies so sein, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte besprechen.

Mir ist es wichtig, noch einen Hinweis zur Interpretation positiver Testergebnisse zu geben: Die Aussagekraft positiver Testergebnisse hängt sehr davon ab, wie viele der getesteten Personen tatsächlich infiziert sind. Das Robert Koch Institut hat dazu Zahlenbeispiele veröffentlicht (Link). Auf den bei uns zum Einsatz kommenden Test (Link) und auf unsere Schule bezogen bedeutet das: Wenn 10 von unseren 920 Schülerinnen und Schüler infiziert wären und wir alle Schülerinnen und Schüler testen würden, würden statistisch 8 bis 9 der infizierten Personen auch als solche erkannt werden. Gleichzeitig würden darüber hinaus statistisch 8 nicht infizierte Personen ein positives Testergebnis erhalten! Ein positiver Schnelltest ist daher zwar ein ernstzunehmender Hinweis auf eine Infektion, aber noch kein Grund zur Panik.

Bitte verstehen Sie diesen Hinweis nicht falsch: Ich bin absolut davon überzeugt, dass Schnelltest einen wichtigen Beitrag für einen sichereren Schulbetrieb leisten können! Der Erfolg einer solchen Maßnahme hängt aber aus meiner Sicht maßgeblich von einer klugen, strategischen Planung und der Akzeptanz der Maßnahme bei allen Beteiligten ab. Dazu muss das Vorgehen auch zeitlich so gestaltet ist, dass in den Schulen alle Gremien angemessen einbezogen werden können. 

Gruß
Dennis Draxler