Weitere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15.03.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier weitere Informationen zum Wechselunterricht in den kommenden beiden Wochen:

  • Die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln sind im folgenden Dokument noch einmal zusammengefasst, bitte unbedingt vor Montag noch einmal zur Kenntnis nehmen:

  • Alle Schulen in NRW sind verpflichtet, den Masernimpfschutz der die Schule besuchenden Personen bis Ende des Schuljahres nachzuhalten (siehe Mail des MSB). Dazu möchte ich bitten, den Klassenleitungen bis zu den Osterferien einen entsprechenden Nachweis vorzulegen, entweder
    – eine Impfdokumentation (in der Regel ist das ein Impfausweis oder Impfpass) oder
    – einen Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutzt oder
    – einen Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung.
    Für die beiden letztgenannten Nachweise ist ein ärztliches Zeugnis zwingend.
    In den Stufen EF und Q1 informieren die Stufenleitungen über den Verfahrensablauf, für die Stufe Q2 entfällt die Nachweispflicht, da der Schulbesuch mit diesem Schuljahr endet.

  • Die Notbetreuung bleibt für die Kinder, die in der jeweiligen Woche keinen Präsenzunterricht haben, bestehen. Die Übermittagsbetreuung bleibt weiterhin geschlossen.
  • In der Schule entliehenen iPads sollen noch nicht zurückgegeben werden, sondern verbleiben zu Hause, werden aber (in der Sekundarstufe I) auch nicht mit zum Präsenzunterricht gebracht.
  • In den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 müssen bis zu den Osterferien noch Klausuren geschrieben werden. Die Einhaltung von Abständen führt dabei zu einem erhöhten Raum- und Personalbedarf, was zwangsläufig zu Lasten des Präsenzunterrichts in anderen Jahrgangsstufen gehen wird.

Gruß
Dennis Draxler