Mögliche Wiederaufnahme des Wechselunterrichts ab dem 17.05.

Liebe Eltern,

davon ausgehend, dass die Infektionszahlen in Dortmund nicht wieder steigen, bereiten wir uns auf einem Wiederbeginn des Wechselunterrichts für die Stufen 5 bis EF am kommenden Montag (17.05.) vor. Dies wird nach den ursprünglich schon für den 19.4. geplanten Rahmenbedingungen stattfinden: Täglicher (statt wöchentlicher) Wechsel mit Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal (zwei Tests pro Peron und Woche).

Die Tabelle unten zeigt die Einteilung für die kommenden drei Wochen („Blau“ sind die Schüler*innen, die vom 15.-19.03. im Präsenzunterricht waren; „Rot“ sind die Schüler*innen, die vom 22.-26.03. im Präsenzunterricht waren):

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
17.-21.05.BlauRotBlauRotDistanz
24.-28.05.Pfingsten*Pfingsten*mündl. Abitur*BlauRot
31.05.-4.06.RotBlauRotFronleichnam*Brückentag*
*: Unterrichtsfrei

Da zwei Tests pro Person und Woche verpflichtend sind, können wir an vier von fünf Wochentagen alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis EF zu Schulbeginn testen. Um nicht an einem fünften Tag eine “Testlücke” entstehen zu lassen, wird in 5-Tage-Wochen an einem Tag für die Stufen 5 bis EF ausschließlich Distanzunterricht stattfinden. In der EF können sich durch Klausuren Abweichungen von diesem Verfahren ergeben. 

In der Sekundarstufe I finden außerdem Praktische Philosophie bzw. Religion im Klassenverband statt, der WPII-Unterricht kann nur als Distanzunterricht stattfinden.

Für die Q1 wird sich nichts ändern, wir bleiben beim aktuellen Verfahren.

Aktuell werden und andere Corona-Tests geliefert als vor den Ferien. Anleitungen zu den neuen Test finden Sie unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/ – bitte schauen Sie sich das Video zur Testdurchführung gemeinsam mit Ihrem Kind an. Leider sind die neuen Tests (noch) weniger anwendungsfreundlich als die bisherigen Tests, da die Pufferflüssigkeit in zwei separaten Flaschen beiliegt und erst noch in die Teströhrchen umgefüllt werden muss (10 Tropfen pro Teströhren). Es wäre außerdem hilfreich, wenn alle Schülerinnen und Schüler eine Wäscheklammer dabei hätten, um die Teströhrchen zu halten (wie hier).

Die Testungen werden mit den neuen Tests mehr Zeit in Anspruch nehmen. Mit Rücksicht auf die Unterrichtszeit der Hauptfächer wird zur kommenden Woche einen neuen Stundenplan geben, sodass die Hauptfächer möglichst nicht in der ersten Unterrichtsstunde einer Klasse liegen.

Gruß
Dennis Draxler

Wir für euch! – UPDATE

Die Sprechstunden finden Weiterhin statt, ab dem 07.06. allerdings zu geänderten Zeiten. Oder du schaust „live“ im Raum 222 vorbei – wie es dir lieber ist! 🙂

montags, 6. Stunde Fr. Rabbany
Meeting-ID: 926 4999 4618
Kenncode: 4j4UsU


mittwochs, 6. Stunde Fr. Riedel
Meeting-ID: 930 4844 9037
Kenncode: Vh7x8z

Ursprüngliche Meldung

Dir fällt die Decke auf den Kopf?
Du möchtest dir etwas von der Seele reden?
Du brauchst einfach mal eine neue Perspektive

Dann „zoom dich aus“:

montags, 6. Stunde Fr. Riedel
Meeting-ID: 930 4844 9037
Kenncode: Vh7x8z

freitags, 6. Stunde Fr. Rabbany
Meeting-ID: 926 4999 4618
Kenncode: 4j4UsU

Es ist ein Warteraum eingerichtet: Bitte hab’ ein wenig Geduld, falls wir dich nicht sofort eintreten lassen. Dann sind wir nämlich gerade im Gespräch.
Wir nehmen uns aber auf jeden Fall Zeit für dich!

Online-Sprechstunden für die SI

Liebe Schüler*innen,

habt ihr Fragen zu Dingen, die ihr im Distanz-Unterricht nicht ganz verstanden habt oder braucht ihr Tipps für Aufgaben, die ihr noch zu erledigen habt? Dann helfen euch vielleicht unsere Online-Sprechstunden weiter, die es ab kommender Woche (03.05.) gibt!

In der Tabelle seht ihr, wer die Sprechstunden wann anbietet. Das Angebot richtet sich aber an alle Schüler*innen, unabhängig davon, bei wem man selbst Unterricht habt!

Deutsch Stufen 5 bis 7Deutsch Stufen 8 und 9
Mittwoch & Freitag, 13.40-14.25 Uhr
Frau Winters, winters@leibniz-gym.de
Montag & Mittwoch, 13.40-14.25 Uhr Frau Brinkmeier, brinkmeier@leibniz-gym.de
Englisch Stufen 5 und 6Englisch Stufen 7 bis 9
Montag & Dienstag, 14.00-14.45 Uhr Frau Erdmann, erdmann@leibniz-gym.deDienstag & Mittwoch, 13.40-14.25 Uhr Herr Marques, marques@leibniz-gym.de
  
Mathematik Stufen 5 bis 7Mathematik Stufen 8 und 9
Dienstag & Donnerstag, 13.40-14.25 Uhr Herr Buchwald, buchwald@leibniz-gym.deMontag & Donnerstag, 14.30-15.15 Uhr Herr Bas, bas@leibniz-gym.de
  
Französisch Stufen 7 bis 9Latein Stufen 7 bis 9
Mittwoch & Freitag, 13.40-14.25 Uhr
Frau Fisch, fisch@leibniz-gym.de
Dienstag & Donnerstag, 13.40-14.25 Uhr Herr Dr. Franke, franke@leibniz-
gym.de

Meldet euch einfach mindestens einen Tag vorher per Mail an, ihr erhaltet dann einen Link zur Sprechstunde und eine genaue Uhrzeit.

Gruß
Draxler

Elternsprechtag

Liebe Eltern,

wie im Kalender vorgesehen findet der Elternsprechtag an den kommenden beiden Freitagen (30.4. und 07.05.2021) statt, aufgrund der aktuellen Situation aber wieder in anderer Form:

  • Der Elternsprechtag findet telefonisch oder als Videotelefonat statt.
  • Erster Ansprechpartner sollten die Klassenleitung sein, diese werden Auskunft zu allen Fächern gegeben können.
  • Anfragen für Termine richten Sie bitte per Mail an die Kolleginnen und Kollegen, die Email-Adressen finden Sie hier.

Gruß
Dennis Draxler

Ab dem 19.4. KEIN Präsenzunterricht für die Stufen 5 bis EF

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 

das Land NRW hat den Antrag der Stadt Dortmund auf Fortsetzung des Distanzunterrichts auch in der kommenden Woche genehmigt. Damit bleibt es bis auf weiteres bei dem aus dieser Woche bekannten Stand:

  • Distanzunterricht für die Stufen 5 bis EF und die Vorbereitungsklasse
  • Präsenzunterricht für die Q1 und Q2, ggf. räumliche Aufteilung großer Kurse
  • Notbetreuung für die Stufen 5 und 6

Gruß
Dennis Draxler

Rückkehr zum Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen ab dem 19.4.

Liebe Eltern,

aber der kommenden Woche kehren alle Jahrgangsstufen in den – aus den beiden Wochen vor den Osterferien bekannten – “eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell” zurück. Im Wesentlichen gelten die damaligen Regelungen (siehe Homepageeintrag), allerdings mit zwei wichtigen Änderungen:

  • Statt eines wöchentlichen Wechsels wird es einen täglichen Wechsel geben.
  • Es gilt eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal (zwei Tests pro Peron und Woche).

Täglicher Wechsel

Auch weil nicht auszuschließen ist, dass innerhalb der kommenden zwei Wochen bei Überschreitung der 200er-Inzidenz der Präsenzunterricht kurzfristig wieder eingestellt werden muss, werden wir zu einem tageweisen statt wochenweisen Wechsel der halbierten Lerngruppen übergehen. Da zwei Tests pro Person und Woche verpflichtend sind, können wir an vier von fünf Wochentagen alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis Q1 zu Schulbeginn testen. Um nicht am fünften Tag eine “Testlücke” entstehen zu lassen, wird an einem Tag pro Woche ausschließlich Distanzunterricht stattfinden. Alle Schülerinnen und Schüler haben damit in jeder Woche zwei Tage Präsenz- und einen Tag Distanzunterricht.  Der “Distanz-Tag” wird von Woche zu Woche wechseln, sodass eine gleichmäßige Verteilung der Präsenztage auf die Wochentage erreicht werden kann.

Die Tabelle unten zeigt die Einteilung für die kommenden drei Wochen. Die aus der Zeit vor den Osterferien bekannten, halben Lerngruppen wurden (um Verwechslungen mit bereits bestehenden Bezeichnungen zu vermeiden) “Blau” und “Rot” genannt:

  • “Blau” sind die Schülerinnen und Schüler, die vom 15.-19.03. im Präsenzunterricht waren
  • “Rot” sind die Schülerinnen und Schüler, die vom 22.-26.03. im Präsenzunterricht waren
MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
Woche 1BlauRotBlauRotDISTANZ*
Woche 2 RotBlauRotDISTANZ*Blau
Woche 3BlauRotDISTANZBlauRot
* An diesen beiden Tagen finden Abiturklausuren mit vielen Teilnehmenden statt, durch den großen Raum und Personalbedarf wäre Präsenzunterricht nur eingeschränkt möglich.

So können wir alle Schülerinnen und Schüler zu jedem Unterrichtsbeginn testen und damit die Sicherheit des Präsenzunterrichts erheblich verbessern.

Testpflicht

Die Testpflicht wurde bereits in der vergangenen Woche durch das Ministerium angekündigt:

„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. (…) Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Der Grundsätzliche Ablauf der Test ist schon aus den Wochen vor den Osterferien bekannt, an den freiwilligen Tests hatten sich 85% der Schülerinnen und Schüler beteiligt.

Ab der kommenden Woche müssen wir allerdings neue Tests verwenden. Anleitungen zu den neuen Test finden Sie unter https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/ – bitte schauen Sie sich das Video zur Testdurchführung gemeinsam mit Ihrem Kind an. Leider sind die neuen Tests (noch) weniger anwendungsfreundlich als die bisherigen Tests, da die Pufferflüssigkeit in zwei separaten Flaschen beiliegt und erst noch in die Teströhrchen umgefüllt werden muss (10 Tropfen pro Teströhren). Es wäre außerdem hilfreich, wenn alle Schülerinnen und Schüler eine Wäscheklammer dabei hätten, um die Teströhrchen zu halten (wie hier).

Die Testungen werden mit den neuen Tests mehr Zeit in Anspruch nehmen. Mit Rücksicht auf die Unterrichtszeit der Hauptfächer wird der Stundenplan mit Wirkung zum 26.4. so umgestaltet werden, dass die Hauptfächer möglichst nicht in der ersten Unterrichtsstunde einer Klasse liegen.

Gruß
Dennis Draxler

Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern Abend sind die Schulen offiziell über den Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche informiert worden (siehe Schumail). Für die Stufen 5 bis EF und die Vorbereitungsklasse findet kommende Woche ausschließlich Distanzunterricht statt, lediglich die Stufen Q1 und Q2 kehren in den Präsenzunterricht zurück:

  • die Stufe Q1 erscheint vollständig, der Unterricht findet nach Stundenplan statt, größere Kurse werden in zwei benachbarten Räumen gleichzeitig unterrichtet, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können
  • die Stufe Q2 erscheint vollständig, der Unterricht findet nur noch in den Abiturfächern statt, größere Gruppen werden in zwei benachbarten Räumen gleichzeitig unterrichtet, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können
  • Ausnahmen für beide Stufen: Sport wird weiterhin vollständig auf Distanz stattfinden, für IB-Kurse gelten individuelle Absprachen

Hinzu kommt eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen sowie alle weiteren in der Schule tätigen Personen:

“Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. (…) Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”

Über die Details der Testung informiert die jeweilige Stufenleitung. Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass am kommenden Montag und an den weiteren (noch festzulegenden) Testtagen niemand am Unterricht teilnimmt, ohne direkt zu Unterrichtsbeginn oder schon vorher getestet worden zu sein. Wer seiner Testpflicht durch einen maximal 48 Stunden alten “Bürgertest” nachkommt, legt diese Bestätigung rechtzeitig vor dem Unterricht einem Mitglied der Schulleitung, dem Oberstufenkoordinator oder der Stufenleitung vor.

Für unsere Klassen 5 und 6 ist wieder eine Notbetreuung einzurichten, das Anmeldeformular finden Sie hier. Auch für die Kinder in der Notbetreuung gilt die Testpflicht.

Gruß
Dennis Draxler

Schöne Osterferien!

Nach den Osterferien soll es (Stand 26.03.) zunächst unverändert mit Wechselunterricht weitergehen (siehe MSB). Sollte sich etwas daran ändern, informieren wir wie gewohnt über unsere Homepage!

Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,

am Montag sind die Schulen in NRW über die Durchführung von Selbsttest für Schülerinnen und Schüler informiert worden, gestern (Dienstag) sind die Test bei uns eingetroffen. Die Informationen des Ministeriums zu den Tests finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests. Neben der Schulmail finden Sie dort insbesondere eine Muster-Widerspruchserklärung und Links zum Test-Hersteller – hier empfehle ich, sich das Video zur Testdurchführung gemeinsam mit Ihrem Kind anzuschauen.

Von den ausführlichen Anweisungen des Ministeriums möchte ich hier die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Bitte nehmen Sie die Informationen sorgfältig gemeinsam mit Ihrem Kind zur Kenntnis:

  • “Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. (…) Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.”
  • “Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.“
  • “Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.”
  • “Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Die Schulleitung informiert die Eltern (…) und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.” 
  • “Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. (…) Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.”
  • “Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.”
  • “Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Da die Schule verpflichtet ist, allen Schülerinnen und Schülern eine Testmöglichkeit anzubieten, muss die erste Testung noch diese Woche stattfinden. Als Tage für die Testungen werden daher festgelegt:

Freitag, 19.03.20201 und Montag, 22.03.2021,

jeweils für die dann im Präsenzunterricht befindlichen Schülerinnen und Schüler. Sollten Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes nicht einverstanden sein, nutzen Sie bitte die Widerspruchserklärung auf der Seite des Ministeriums.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind die Situation, dass das Ergebnis des Schnelltests positiv sein könnte (siehe auch nächster Absatz). Sollte dies so sein, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte besprechen.

Mir ist es wichtig, noch einen Hinweis zur Interpretation positiver Testergebnisse zu geben: Die Aussagekraft positiver Testergebnisse hängt sehr davon ab, wie viele der getesteten Personen tatsächlich infiziert sind. Das Robert Koch Institut hat dazu Zahlenbeispiele veröffentlicht (Link). Auf den bei uns zum Einsatz kommenden Test (Link) und auf unsere Schule bezogen bedeutet das: Wenn 10 von unseren 920 Schülerinnen und Schüler infiziert wären und wir alle Schülerinnen und Schüler testen würden, würden statistisch 8 bis 9 der infizierten Personen auch als solche erkannt werden. Gleichzeitig würden darüber hinaus statistisch 8 nicht infizierte Personen ein positives Testergebnis erhalten! Ein positiver Schnelltest ist daher zwar ein ernstzunehmender Hinweis auf eine Infektion, aber noch kein Grund zur Panik.

Bitte verstehen Sie diesen Hinweis nicht falsch: Ich bin absolut davon überzeugt, dass Schnelltest einen wichtigen Beitrag für einen sichereren Schulbetrieb leisten können! Der Erfolg einer solchen Maßnahme hängt aber aus meiner Sicht maßgeblich von einer klugen, strategischen Planung und der Akzeptanz der Maßnahme bei allen Beteiligten ab. Dazu muss das Vorgehen auch zeitlich so gestaltet ist, dass in den Schulen alle Gremien angemessen einbezogen werden können. 

Gruß
Dennis Draxler

Weitere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15.03.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier weitere Informationen zum Wechselunterricht in den kommenden beiden Wochen:

  • Die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln sind im folgenden Dokument noch einmal zusammengefasst, bitte unbedingt vor Montag noch einmal zur Kenntnis nehmen:

  • Alle Schulen in NRW sind verpflichtet, den Masernimpfschutz der die Schule besuchenden Personen bis Ende des Schuljahres nachzuhalten (siehe Mail des MSB). Dazu möchte ich bitten, den Klassenleitungen bis zu den Osterferien einen entsprechenden Nachweis vorzulegen, entweder
    – eine Impfdokumentation (in der Regel ist das ein Impfausweis oder Impfpass) oder
    – einen Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutzt oder
    – einen Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung.
    Für die beiden letztgenannten Nachweise ist ein ärztliches Zeugnis zwingend.
    In den Stufen EF und Q1 informieren die Stufenleitungen über den Verfahrensablauf, für die Stufe Q2 entfällt die Nachweispflicht, da der Schulbesuch mit diesem Schuljahr endet.

  • Die Notbetreuung bleibt für die Kinder, die in der jeweiligen Woche keinen Präsenzunterricht haben, bestehen. Die Übermittagsbetreuung bleibt weiterhin geschlossen.
  • In der Schule entliehenen iPads sollen noch nicht zurückgegeben werden, sondern verbleiben zu Hause, werden aber (in der Sekundarstufe I) auch nicht mit zum Präsenzunterricht gebracht.
  • In den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 müssen bis zu den Osterferien noch Klausuren geschrieben werden. Die Einhaltung von Abständen führt dabei zu einem erhöhten Raum- und Personalbedarf, was zwangsläufig zu Lasten des Präsenzunterrichts in anderen Jahrgangsstufen gehen wird.

Gruß
Dennis Draxler